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   OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 9 UF 198/07   

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https://dejure.org/2007,24080
OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 9 UF 198/07 (https://dejure.org/2007,24080)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2007 - 9 UF 198/07 (https://dejure.org/2007,24080)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2007 - 9 UF 198/07 (https://dejure.org/2007,24080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung und Durchführung einer Berufung; Änderung der variablen Bemessungsfaktoren der Unterhaltsrente nach Schluss der mündlichen Verhandlung des Vorprozesses als Prozessvoraussetzung einer Abänderungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Oranienburg - 32 F 53/06
  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 9 UF 198/07

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 797
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 251/04

    Bindungswirkung eines im Unterhaltsprozess ergangenen Anerkenntnisurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 9 UF 198/07
    Wird die Abänderung eines solchen Urteils verlangt, so kommt es deshalb für die Frage, ob eine wesentliche Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse eingetreten ist, auf die dem Anerkenntnisurteil zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände an (BGH, FamRZ 2007, 1459).

    Lässt sich die Berechnung des titulierten Unterhalts unter Zugrundelegung der verschiedenen Faktoren nicht nachvollziehen und ist deshalb eine Anpassung des Anerkenntnisurteils an zwischenzeitlich geänderte Verhältnisse nicht möglich, so ist der geschuldete Unterhalt nach den gesetzlichen Vorschriften neu zu berechnen (BGH, FamRZ 2007, 1459).

  • KG, 26.06.2019 - 13 UF 89/17

    Kindesunterhaltsverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf

    Teilweise wird gefordert, dass bereits in der Zulässigkeitsprüfung eine Art von "Vergleichsberechnung" anzustellen sei: In das durch die vorhandenen Vereinbarung vorgegebene "Raster" sollen die neuen, geänderten Parameter eingestellt werden und sodann sei zu prüfen, ob sich daraus eine Änderung des vereinbarten Unterhaltsbetrages ergibt (so insbesondere OLG Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2019 - 13 WF 19/19, NZFam 2019, 406 [Kurzrezension Graba; Volltext bislang nur in juris, dort Rz 5f.] sowie weiter OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2007 - 9 UF 198/07, FamRZ 2008, 797 [bei juris Rz. 3]; OLG Köln, Beschluss vom 8. März 2005 4 WF 31/05, FamRZ 2005, 1755 [bei juris Rz 6]).
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2020 - 6 UF 74/19

    Abänderungsverfahren für Trennungsunterhalt: Darlegungslast im Hinblick auf eine

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, die eine Abänderung rechtfertigenden Umstände etwa durch Einsichtnahme in beizuziehende Akten zu ermitteln (vgl. OLG Brandenburg Beschl. v. 28.11.2007 - 9 UF 198/07, BeckRS 2008, 9990).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 6 UF 74/19

    Härtegrund des dauerhaften Zusammenlebens des Unterhaltsberechtigten mit einem

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, die eine Abänderung rechtfertigenden Umstände etwa durch Einsichtnahme in beizuziehende Akten zu ermitteln (vgl. OLG Brandenburg Beschl. v. 28.11.2007 - 9 UF 198/07, BeckRS 2008, 9990).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 9 WF 157/08

    PKH-Verfahren: Zur Frage, ob im konkreten Fall ein Prozesskostenvorschussanspruch

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichtes, sich aus beigefügten Unterlagen ohne entsprechenden schriftsätzlichen Vortrag diejenigen Beträge herauszusuchen, die dem Vortrag einer Partei zur Schlüssigkeit verhelfen (OLG Karlsruhe, OLGR 2008, 197; OLG Brandenburg, OLGR 2005, 966 und FamRZ 2004, 972; vgl. auch allgemein dazu OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 797 und 2007, 911).
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